IV. Online Bestellungen
Tooreifen.at setzt sich dafür ein, dass alle Bestellungen im Rahmen des verfügbaren Lagerbestands und der bestehenden Verkaufsbedingungen garantiert sind. Falls eine Bestellung nicht verfügbar ist, setzt sich Tooreifen.at dafür ein, den Kunden umgehend zu informieren und ihm ein gleichwertiges Ersatzprodukt anzubieten oder den Betrag zrückerstatten.
1. Kunden werden hiermit benachrichtigt, dass mit dem Zugang zur Website, kurzzeitig Auskünfte auf ihrer Festplatte gespeichert werden. Diese dienen einer nachvollziehbaren Kundennavigation auf der Internetseite. Die Kunden erklären sich hiermit mit der Vorgehensweise von Tooreifen.at einverstanden
2. Der Kunde wird hiermit benachrichtigt, dass er über Funktionen verfügt, die Cookies zulassen oder sperren.
Die Bestellung erfolgt ausschließlich über :
- Internet, indem der Einkaufskorb gefüllt und über Bezahlungsterminale beglichen wird, indem Sie auf das Feld BEZAHLUNG ÜBER MEIN KONTO Tooreifen.at klicken, wenn ihr Guthaben den Betrag der entsprechenden Bestellung übersteigt
- Sie können auch den ausdruckbaren Bestellschein unterschreiben und zusammen mit Ihrer Überweisung an Tooreifen.at versenden. Ab Erhalt Ihrer Bezahlung wird die Bestellung aktiviert
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die angegebenen Informationen zu prüfen (Name, Vorname, genaue Anschrift, Fixtelefonnummer und aktuelle E-Mailadresse), sowie den Inhalt seines Einkaufskorbes (Reifenwahl, Menge, Geschwindigkeits- und Lastindex usw.).
Im Falle eines Irrtums seitens des Kunden (Lieferadresse oder Mängel der Art oder der Menge der bestellten Reifen) verfügt er über maximal eine Werkstunde, um den Irrtum per E-Mail an den Kundendienst von Tooreifen.at zu melden. Wenn die Bestellung bereits in Vorbereitung/Ausführung ist, kann der Kunde die Annahme der Lieferung unverzüglich verweigern , in diesem Fall fallen folgende Kosten an:
- eine Rücknahmepauschale von 30,00€ für Deutschland und Österreich für den Transport bei verweigerter Annahme. Wenn der Kunde die Lieferung annimmt, organisiert Tooreifen.at eine Abholung und eine Gebühr von 35,00€ pro Reifen.
Sobald die Rücknahme bestätigt ist (Annahme bei uns oder Bestätigung durch Spediteur) bezahlt Tooreifen.at innerhalb von maximal 30 Tagen den Restbetrag auf das Kundenkonto für eine nächste Bestellung zurück. Auf Anfrage ist eine Rückzahlung ebenfalls möglich.
Bei falscher Lieferadresse oder fehlender Informationen, die zu einem Lieferfehler oder dem Verlust der Lieferung führen, kann Tooreifen.at nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Der Kunde erhält innerhalb von 24 Werkstunden nach Bezahlung die Bestätigung seiner Bestellung per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene Adresse.
V. Datensicherung / Datenverlust
1. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Dies umfasst insbesondere die nach dem Stand der Technik jeweils zumutbare und umfassende Datensicherung zur Vorsorge gegen Datenverlust.
2. Gemäß dem französischen Gesetz " informatique et libertés " vom 6. Januar 1978 (geändert am 6. August 2004) verfügt der Kunde jederzeit über das Recht, zu den ihn betreffenden nominativen Daten Zugang zu haben, Widerspruch ausüben zu können und sie korrigieren zu können. Da es sich um ein strikt persönliches Recht handelt, kann das Zugangsrecht und Korrekturrechts nur von der betroffenen Person selbst unter Vorzeigen seiner Papiere oder von seinem gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden.
3. Der Kunde kann dieses Recht zu jedem Zeitpunkt geltend machen, indem er ein E-Mail an folgende Adresse sendet :
[email protected]4. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auch bei Datenverlust auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt
VI. Stornierung
Die Bestellungsstornierung der Bestellung kann seitens von Tooreifen.at erfolgen sollte eine Preiserhöhung des Produkts zwischen der Bestellungsbestätigung und der Bezahlung erfolgen.
Der Rückerstattungsbetrag wird entweder auf das Kundenkonto überwiesen oder nach Kundenwunsch erstattet.
Eine Stornierung kann auch im Fall einer unlimitierten Lagerschwierigkeit für ein spezifisches Produkt erfolgen. Der Rückerstattungsbetrag wird entweder auf das Kundenkonto überwiesen oder je nach Kundenwunsch erstattet.
Die Bestellungsstornierung seitens des Kunden kann erfolgen, wenn der nachfolgende gesetzliche Rahmen erfüllt ist. Sollte der Kunde seine Bestellung vor Erhalt der Ware stornieren, diese jedoch bereits vorbereitet/ausgeliefert wurde, gelten die nachfolgenden Regelungen
VII. Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzug
1. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Und betragen grundsätzlich 24 Werkstunden bei uns. Darüber hinaus sind 48 bis 72 Stunden bei den jeweiligen Speditionsfirmen zu berücksichtigen Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus und das dieser seinen für den Auftrag wesentlichen Vertrags- und evtl. vereinbarten Zahlungsverpflichtungen sowie präzise Angaben über den Lieferort in Deutschland oder Österreich nachkommt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Wir sind bemüht, die dem Kunden angegebenen Liefertermine und Fristen einzuhalten. Die Vereinbarung von Lieferterminen und Fristen bedarf jeweils der Schriftform. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen, dies jedoch unter Würdigung der Auftragslage des Spediteurs.
3. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten
4. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist. Unsere Schadensersatzhaftung ist sodann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und höchsten bis zur Höhe des Kaufpreises begrenzt.
VIII. Selbstbelieferungsvorbehalt, höhere Gewalt und sonstige Behinderungen
1. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko, außer dieses wird ausdrücklich vereinbart. Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen die Lieferung unserer Lieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko übernommen haben. Der höheren Gewalt stehen gleich z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.
2. Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Abs. 1 der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte des Kunden bestehen nicht. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
IX. Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf den Kunde über, sobald die bestellten Waren an ihn bzw. eine dritte, den Transport ausführende Person übergeben werden. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder sind Umstände bekannt oder erkennbar, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, oder nach Vertragsschluss erkennbar wurden, so sind wir unbeschadet weiterer Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen.
X. Schlechtleistung, Mängelhaftung, Pflichtverletzung, Mängelrüge
Die Reifen sind allesamt aus aktueller Produktion und werden in für den Gummi angemessener Weise gelagert.
Die verkauften Reifen sind neu und tragen die EC-Zulassung
Tooreifen.at verkauft weder runderneuerte noch gebrauchte Reifen
Der Kunde verpflichtet sich die geltenden Sicherheitsnormen zu respektieren und die Produkte in angemessener Weise zu benutzen (Aufpumpen, Luftdruck, ...), sowie die Reifen sachgerecht zu lagern und zu montieren. In keinem Fall kann Tooreifen.at für Schäden, die durch die Montage und/oder die falsche Benutzung der verkauften Reifen entstanden sind.
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Ware ist unverzüglich nach Empfang der Lieferung zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung, versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter Angabe einer möglichst detaillierten Beschreibung des Mangels zu rügen. Die Anerkennung von Sachmängeln bedarf stets der Schriftform.
2. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache haben wir nach unserer Wahl das Recht auf Nacherfüllung durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises des mangelhaften Produktes. Mängel, die der Kunde selbst zu vertreten hat, und unberechtigte Reklamationen werden wir, soweit der Kunde Kaufmann ist, im Auftrag und auf Kosten des Kunden beseitigen.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigern wir die Nacherfüllung, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz bis zur Höhe des Bestellungswertes zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
4. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Liefergegenstand nachträglich an einem anderen Ort als dem Lieferort oder der Niederlassung des Kunden verbracht worden ist.
5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Ungeachtet der gesetzlichen Ansprüche Gewöhnliche Abnutzungsmerkmale werden nicht berücksichtigt.
XI. Haftungsumfang, Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder zu vertretender Unmöglichkeit geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
2. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen der Vorliegenden auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit wir nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben oder uns, unsere leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trifft
XII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Kunden vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
2. Der gewerbliche Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktur-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
XIII. Rückzug und Rücksendung der Reifen
Der Kunde verfügt über 14 (vierzehn) Tage ab Unterschrift auf dem Lieferschein, (es gilt das Datum der Warenannahme) um sich aus dem Vertrag zurückzuziehen und die Ware an Tooreifen.at zurückzusenden.
Der Kunde muss seine Rückzugsabsicht ausschließlich per E-Mail Tooreifen.at senden und sich über die Adresse der Rücksendung der Reifen informieren. Der Rücktransport der Reifen geht ausnahmslos auf Kosten des Kunden.
Damit eine Rücknahme der Reifen gültig wird, gelten folgende Anforderungen:
- die zurück gelieferten Reifen müssen im Originalzustand sein, verpackt oder verbunden sein
- die Reifen dürfen in keinem Fall montiert, ausgetauscht oder verschlissen worden sein
- die Menge der Reifen muss vollständig (Bestellung von 4, Rücksendung von 4 Reifen) und sauber sein
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, verpflichtet sich Tooreifen.at die entsprechende Summe per Guthaben auf das Kundenkonto oder per Überweisung innerhalb von 60 (sechzig) Tagen zu leisten.
Wenn eine der vorher genannten Bedingungen nicht erfüllt sein sollte, behält sich Tooreifen.at das Recht vor, die Rücknahme zu verweigern.
XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Wirksamkeit, Sonstiges
Bei Meinungsverschiedenheiten bei der Erfüllung dieser Vereinbarung bemühen sich die Parteien vor jeglicher gerichtlicher Innanspruchnahme eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen
1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer Firma.
2. Es gilt das Recht der Republik Frankreich. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen ist, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Code de commerce ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, der Sitz unseres Unternehmens. Wir behalten uns das Recht vor, den Kunden auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
4. Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Updated : 25/02/2021